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BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 245.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Flurbereinigungsgericht - Erfordernis der ausreichenden Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Bezeichnung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.08.1981 - 13 A 80 A.555
- BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 245.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 245.81
Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] [91]) nur gegeben, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 245.81
Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] [91]) nur gegeben, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern.